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Kostenübernahme

Da die logopädische Therapie Bestandteil der medizinischen Grundversorgung ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren die gesamten Kosten der Behandlung. Erwachsene leisten einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil. Wir informieren Sie gerne über den jeweils aktuell gültigen Zuzahlungssatz. Patienten mit sehr niedrigem Einkommen haben die Möglichkeit, bei den Krankenkassen eine Zuzahlungsbefreiung zu beantragen.

Für Privatpatienten kann es sinnvoll sein, vor Behandlungsbeginn mit der Krankenkasse Rücksprache zu halten. Je nach individuellen vertraglichen Vereinbarungen mit Ihrer privaten Krankenkasse kann gegebenenfalls ein Eigenanteil zu leisten sein und/oder eine Begrenzung in der Anzahl der erstattungsfähigen Therapieeinheiten bestehen.

Wir informieren Sie gerne vor Behandlungsbeginn über die bei uns aktuell gültigen Honorare für logopädische Leistungen.